Campieren und Biwakieren

Warum eigentlich nicht nach der Wanderung unter freiem Himmel übernachten und in der Bergkulisse die Sterne zählen?

Bei der Übernachtung in den Bergen ist es wichtig, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Lebensräume der Wildtiere zu schonen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass es zum Biwakieren (ohne Zelt) und Campieren (mit Zelt) auch rechtliche Bestimmungen gibt.

Diese Bestimmungen und weitere Tipps gibts hier:

Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen mit Rücksicht auf Natur und Umwelt(SAC)

Tipps

  • Beachten Sie die Informationstafeln vor Ort.
  • Übernachten Sie nicht zu nahe bei Hütten. Falls dies dennoch gewünscht ist, kontaktieren Sie bitte das Hüttenteam.
  • Lassen Sie keinen Abfall zurück.
  • Informieren Sie sich über die Wetterprognosen und berücksichtigen Sie auch mögliche Naturgefahren (Grate und Kuppenlagen sind bei Gewittern, die Nähe zu Fliessgewässern bei starken Regenfällen besonders gefährlich)

Rechtliches

  • Die rechtliche Lage in der Schweiz ist nicht einheitlich. Grundsätzlich sind Wald und Weide allen zugänglich (Art. 699 Abs. 1 ZGB). Je nach Kanton oder Gemeinde können jedoch Einschränkungen gelten.
  • Im Schweizerischen Nationalpark, in Jagdbanngebieten, vielen Naturschutzgebieten und in Wildruhezonen während der Schutzzeit ist freies Campieren verboten. Auch hier können je nach Kanton oder Gemeinde weitere Einschränkungen gelten.
  • Eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze ist in der Regel unproblematisch, wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt. Bei mehreren Übernachtungen kontaktieren Sie bitte die Gemeinde.

Links

Natur- und Landschaftsschutz unter map.geo.admin.ch